2039 Reichenburg
An die Ortsvertreter des Narrensymposium der Märchler-Fasnachtsgesellschaftten
Präzisierung Tagungsort Märchler Narrensymposium
Statuten Narrensymposium der Märchler Fasnachtsgesellschaften, Art. 6:
„Der Tagungsort und die organisierende Gesellschaft wird auf Antrag des Vorstandes am Narrensymposium auf ein Jahr zum Voraus gewählt. Grundsätzliche Reihenfolge ist: Lachen, Siebnen, Reichenburg, Altendorf, Wangen, Tuggen, Galgenen, Schübelbach, Wägital.“
Abweichungen sind möglich unter folgenden Bedingungen:
- Zwei Ortschaften tauschen ihre Jahre untereinander ab (z.B. in Verbindung mit Jubiläumsanlässen). Dies geschieht unter Absprache der Ortschaften ohne Einbezug des Vorstandes.
- Der Vorstand vom Narrensymposium der Märchler Fasnachtsgesellschaften wird spätestens vor der Arbeitsgruppensitzung im Herbst ein Jahr zum Voraus über allfällige Wechsel informiert.
- Die Nachfolgende Liste wird von der Kanzlerin auf 10 Jahre voraus aktuell gehalten und bei Änderungen neu verschickt.
- Wenn eine Ortschaft aus irgendwelchen Gründen die Tagung nicht organisieren kann, muss der Vorstand ebenfalls frühzeitig informiert werden. So wird diese Ortschaft im Turnus ausgelassen.